Kaution und Versicherung

Wichtige Information:

(Stand 30.09.2023)

Die Kautionen und die Versicherungssummen der Anbieter ändern sich oft innerhalb kurzer Zeiträume und ohne Benachrichtigung. Wir versuchen diese Informationen und Änderungen stets auf dem neusten Stand zu halten.

Wir bitten um Verständnis, sollte uns das nicht immer zeitnah mögliche sein. Es gelten immer die neuesten Angaben des Vermieters.

Kaution:

Kaution: von/ bis USD 2500 /CAD 2000. Die Kaution kann nur mit Kreditkarte oder USD/CAD-Reiseschecks hinterlegt werden.

Ausnahme: Bei Diebstahl des Fahrzeugs haften Sie bis USD 5.000.

Durch Abschluss unserer Zusatzversicherung können Sie die Selbstbeteiligung auf NULL senken. Kosten EUR 6,90 pro Tag.

Link  zur Versicherung: https://www.hansemerkur.de/mietwagen-versicherung

Buchung bei uns bis 14 Tage vor der Anmietung.

Versicherungsbedingungen:

 

  • Versicherung der überlassenen Motorräder: Die staatliche Mindesthaftpflichtversicherung ist in der Miete mit eingeschlossen. Bitte vergewissern Sie sich an der Mietstation um welchen Betrag es sich in der Region, in der Sie Ihr Motorrad buchen, handelt. Schaden und Diebstahl sind nicht mitversichert.
  • Soweit nicht ausdrücklich von AMT in der Reisebestätigung abweichend mitgeteilt, sind die zur Verfügung gestellten Motorräder mit einer Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 2500 US $ bei Unfall und 5000 US $ bei Diebstahl je Motorrad versichert.
  • Die Kaskoversicherung enthält die Reduzierung der Haftung für Schäden am Motorrad, für den Verlust des Motorrads( Diebstahl ) auf 5000 US $ / CAD Selbstbehalt.
  • Die Versicherungsbedingungen der Kaskoversicherung, welche jederzeit bei AMT auch vor Vertragsschluss angefordert werden können, enthalten die marktüblichen Haftungsausschlüsse und Obliegenheiten für den jeweiligen Fahrer des Motorrads; bei Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten droht der Verlust der Versicherungsdeckung.
  • Die Haftungsreduzierung im Rahmen der Kasko/ Vollkaskoversicherung auf die Selbstbeteiligung gilt jedoch nicht, wenn der Schaden vom Fahrer des Motorrads vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Versicherer die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
  • Ein Anspruch auf Haftungsreduzierung besteht ferner nicht, wenn eine vom Fahrer zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich verletzt wurde. Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung kann der Versicherer die Haftungsreduzierung im der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsreduzierung ursächlich ist, bleibt der Versicherer zur Haftungsreduzierung verpflichtet; dies gilt jedoch nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
  • Die vertragliche Haftungsreduzierung gilt nur für die vereinbarte Nutzungsdauer. Sie gilt nicht, wenn das Motorrad von einem unbefugten Dritten im Rahmen eines Diebstahls, eines unbefugten Gebrauchs desselben oder eines vergleichbaren Straftatbestands gefahren wird. Sie gilt nur bei einem Schaden in dem Land, in dem die Motorradtour stattfindet.
  • Wir weisen darauf hin die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amerika Motorcycle Tours und der Vermieter zu lesen. Hier erhalten Sie alle Informationen für die Versicherung.

Vorgehensweise im Schadensfall:

Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden:

  • umgehende Meldung an die Polizei und erstellen lassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist.
  • Zeugen mit Adresse usw.
  • umgehende Benachrichtigung des Vermieters
  • bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht vom Vermieter erstellen und unterschreiben lassen eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann


Bitte senden Sie zur Erstattung der Selbstbeteiligung die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vollständig an uns:

  • Schadens- und Polizeibericht
  • Kopie des Mietvertrages
  • Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
  • Endabrechnung der Schadensabwicklung
  • Reservierungsnummer und Reisebestätigung

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:

  • Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen und Mietkonditionen entstehen
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung
  • Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, z.B. Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
  • wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
  • Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon, Abschleppen und Reifenschäden

BITTE UNBEDINGT BEACHTEN !

Amerika- Motorcycle-Tours haften für keine Personen und Sachschäden. Jeder Fahrer und Mitfahrer, Sozius/a ist für sich selber verantwortlich, im Verkehr, Straßenverkehr und für sein Handeln als Fahrer / Mitfahrer​. Die Versicherungen zahlen nur den Schaden an Fahrzeugen die Sie beschädigt haben. Es empfiehlt sich eine Auslandskranken Versicherung abzuschließen.

Link zu den Zusatzversicherungen:

Auslandskrankenversicherung

 

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